Energiepass für Altbauten
Ab 01.01.2006 muß laut EU-Richtlinie für alle Wohnungen bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel ein Energieausweis vorgelegt werden. Mit Hilfe dieses Ausweises werden Gebäude in Energieklassen, ähnlich der Klassifizierung bei Kühlschränken, Waschmaschinen, etc. eingeordnet. Der Energieverbrauch soll so ein Argument für den Vermieter werden, und energiesparende Maßnahmen im Bestand attraktiver werden. Ein "Energiepass" soll Mietern und Käufern auf diese Weise umfassend Auskunft über den Energiebedarf der Immobilie geben und die "Energieeffizienzklasse" dokumentieren. Eigentümer und Vermieter, die in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert haben, ermöglicht der Pass, sich am Markt gegenüber Mitbewerbern zu profilieren. Der geringe Energieverbrauch wird zukünftig den Wert einer Immobilie steigern. Der bundeseinheitliche Energiepass ist jedoch noch nicht verabschiedet, so das für Hamburg z. Zt. der Hamburger Energiepass angewendet werden kann. Der Hamburger Energiepass, der zur Erteilung von Fördermitteln für energiesparende Maßnahmen notwendig ist, übertrifft voraussichtlich die Forderungen des zukünftigen Energiepasses.
Der Hamburger Energiepass ist eine ingenieurmäßige Analyse, die die Energie- Einsparpotenziale des Gebäudes aufzeigt, individuelle Sanierungsempfehlungen entwickelt und die Energieeinsparung durch die empfohlenen Maßnahmen ermittelt. Er wird nach einer Ortsbegehung und anhand der Hauspläne und des Energieverbrauches erstellt. Die Kosten der Analyse sind abhängig von der Zahl der einzubeziehenden Wohneinheiten.
Der Energiepass ist die Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln bei Dämmmaßnahmen, und kann mit 40% der Gebühren von der WK bzw. ZEWU bezuschusst werden.
Den Hamburger Energiepass bietet A-Quadrat als lizenziertes Büro an.
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